top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PrimeKontor LLC – Amazon Agentur
Stand: 26.12.2025

1.) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der PrimeKontor LLC (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Auftraggebern. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Agentur stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

2.) Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich Amazon-Marktplatzmanagement, insbesondere:

  • Betreuung und Optimierung von Amazon Seller- und Vendor-Accounts

  • Erstellung, Optimierung und Pflege von Produktlistings (SEO, Texte, Bilder, A+ Content)

  • Planung, Einrichtung und Optimierung von Amazon Advertising Kampagnen

  • Analyse und Optimierung von Performance-, Conversion- und Umsatzkennzahlen

  • Strategische Beratung zu Sortiment, Preisgestaltung und Marktplatz-Expansion

    Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Ranking-Verbesserung oder Buybox-Gewinn) wird nicht geschuldet.
     

3.) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
3.2 Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber, der Agentur Administrator- bzw. Vollzugriff auf folgende Systeme zu gewähren:

  • Amazon Seller Central oder Vendor Central

  • Amazon Advertising Konten

  • Brand Registry (sofern vorhanden)

3.3 Der Auftraggeber versichert, zur Vergabe dieser Zugriffsrechte berechtigt zu sein und keine Rechte Dritter zu verletzen.
3.4 Für die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher Produkte, Marken, Inhalte, Texte, Bilder und Daten ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
3.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Die Agentur ist berechtigt, den daraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen.

4.) Preise und Vergütung
4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot (Projektpreis, Pauschale oder laufende Betreuung).
4.2 Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich ggf. anfallender Steuern.
4.3 Die Agentur ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise im Voraus abzurechnen.
4.4 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nur nach Freigabe durch den Auftraggeber gesondert vergütet.

5.) Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.2 Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen auszusetzen und sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen.
5.3 Der Auftraggeber trägt alle Kosten, die durch Zahlungsverzug entstehen, insbesondere Mahn- und Inkassokosten.

6.) Umsatzsteuer / Steuerschuldnerschaft
6.1 Die Leistungen der PrimeKontor LLC werden als sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers erbracht.
6.2 Gemäß § 13b UStG geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über (Reverse-Charge-Verfahren).
6.3 Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Umsatzsteuer ordnungsgemäß an das zuständige Finanzamt abzuführen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.
6.4 Der Auftraggeber bestätigt, Unternehmer im Sinne des § 2 UStG zu sein und die Voraussetzungen für das Reverse-Charge-Verfahren zu erfüllen.

7.) Werbebudgets und Drittplattformen
7.1 Werbebudgets (z. B. Amazon Ads) sind nicht Bestandteil der Agenturvergütung und werden direkt über den Amazon-Account des Auftraggebers abgerechnet.
7.2 Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Änderungen oder Sperrungen durch Amazon oder andere Drittplattformen.
7.3 Die Agentur übernimmt keine Garantie für Freigaben, Reichweiten, Klickzahlen oder wirtschaftliche Ergebnisse von Werbemaßnahmen.

8.) Haftung
8.1 Die Agentur haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
8.3 Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für:

  • Account-Sperrungen oder Einschränkungen durch Amazon

  • Richtlinienverstöße des Auftraggebers

  • Umsatz-, Ranking- oder Gewinnverluste

  • Datenverluste und Folgeschäden

8.4 Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidrigen Produkten, Inhalten oder Daten resultieren.

9.) Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
9.2 Laufende Betreuungsverträge sind, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar.
9.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.) Einsatz von Subunternehmern
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Diese stehen in keinem Vertragsverhältnis zum Auftraggeber.

11.) Nutzungsrechte
11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen bei der Agentur.
11.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht.

12.) Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht öffentlich bekannten Informationen vertraulich zu behandeln – auch über das Vertragsende hinaus.

13.) Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen sowie Logos und nicht-vertrauliche Arbeitsergebnisse zu Marketingzwecken zu verwenden, sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.

14.) Abwerbeverbot
Während der Vertragslaufzeit sowie 12 Monate darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, keine Mitarbeitenden der jeweils anderen Partei direkt oder indirekt abzuwerben. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Bruttojahresgehältern des betroffenen Mitarbeitenden fällig.

15.) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht des US-Bundesstaates Wyoming, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Agentur ist berechtigt, nach eigenem Ermessen auch den Gerichtsstand am Sitz des Auftraggebers oder an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu wählen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen die Agentur ist Sheridan, Wyoming. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sheridan, Wyoming.

16.) Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

17.) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich möglichst gleichwertige Ersatzregelung zu treffen.

bottom of page